AGB – Wrann Hotels GmbH

(Stand 01.05.2026)

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen der Wrann Hotels GmbH (nachfolgend „Hotel“).

1.2 Diese AGB gelten für alle von der Wrann Hotels GmbH betriebenen Hotels.

1.3 Ist der Vertragspartner nicht gleichzeitig Gast, so ist er verpflichtet, sämtliche Pflichten aus dem Vertrag und diesen AGB auf den Gast zu überbinden.

1.4 Ein Vertrag kommt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB zustande. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, das Hotel stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

2. Begriffsdefinitionen

„Beherberger“ ist jede natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.

„Gast“ ist jede natürliche Person, die eine Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z.B. Familienmitglieder, Freunde etc.).

„Vertragspartner“ ist jede natürliche oder juristische Person, die als Auftraggeber einen Vertrag mit dem Hotel abschließt. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen vom „Vertragspartner“ gesprochen wird, sind damit – sofern nicht explizit anders unterschieden wird – stets auch der Gast sowie etwaige Mitreisende und vom Vertragspartner angemeldete Personen umfasst.

„Unternehmer“ bzw. „Konsument“: Die Begriffe sind im Sinne des KSchG zu verstehen.

„Vertrag“: Ist der zwischen dem Hotel und dem Vertragspartner abgeschlossene Beherbergungsvertrag oder Vertrag über eine sonstige Leistung.

 

3. Vertragsabschluss

3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch das Hotel zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, sobald sie unter gewöhnlichen Umständen abrufbar sind und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Hotels erfolgt.

3.2 Das Hotel ist berechtigt, den Vertragsabschluss von der Leistung einer Anzahlung oder einer Kreditkartenautorisierung (Zahlungsgarantie) abhängig zu machen. In diesem Fall wird der Vertragspartner vor Vertragsabschluss darüber informiert. Leistet der Vertragspartner die vereinbarte Anzahlung oder Kreditkartenautorisierung nicht fristgerecht, ist das Hotel berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

3.3 Sofern keine abweichende Frist vereinbart wurde, ist die Anzahlung bzw. Kreditkartenautorisierung spätestens innerhalb der in der Buchungsbestätigung genannten Frist (einlangend) zu leisten. Allfällige Kosten der Geldtransaktion (z.B. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner.

3.4 Die Anzahlung gilt als Teilzahlung auf das vereinbarte Gesamtentgelt.

 

4. Beginn und Ende der Beherbergung

4.1 Sofern in der Buchungsbestätigung keine abweichende Bezugszeit vereinbart wurde, hat der Vertragspartner das Recht, die gemieteten Räume ab 16:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages zu beziehen.

4.2 Wird ein Zimmer erstmalig vor 6:00 Uhr in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.

4.3 Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis spätestens 10:00 Uhr freizumachen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

4.4 Ohne gesonderte Vereinbarung besteht kein Anspruch auf frühere Bereitstellung oder spätere Nutzung der Zimmer.

 

5. Vorrang individueller Vereinbarungen

5.1 Die konkreten Leistungsinhalte ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.

5.2 Dies betrifft insbesondere:

  • Preise
  • gebuchte Leistungen
  • Aufenthaltsdauer
  • Stornobedingungen
  • An- und Abreisezeiten

5.3 Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

 

6. Rücktritt durch den Vertragspartner (Storno)

6.1 Bis spätestens 31 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Vertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung des Vertragspartners aufgelöst werden.

6.2 Sofern einzelvertraglich keine anders lautenden Bedingungen vereinbart wurden, ist ein Rücktritt durch den Vertragspartner nur zulässig, wenn folgende Stornogebühren entrichtet werden:

  • 30 bis 15 Tage vor Anreise: 30% des Gesamtbetrages des gebuchten Aufenthaltes
  • 14 bis 7 Tage vor Anreise: 50% des Gesamtbetrages des gebuchten Aufenthaltes
  • 7 Tage bis zum Tag der Anreise: 80% des Gesamtbetrages des gebuchten Aufenthaltes

6.3 Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Hotel.

6.4 Bei Nichtanreise („No Show“) oder vorzeitiger Abreise ist das Hotel berechtigt, den gesamten vereinbarten Betrag zu verrechnen.

 

7. Rücktritt durch das Hotel

7.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung oder Kreditkartenautorisierung (Zahlungsgarantie) vor und wurde diese vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, ist das Hotel berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

7.2 Erscheint der Gast bis 21:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart.

7.3 Wurde eine Anzahlung oder Kreditkartenautorisierung geleistet, bleiben die gebuchten Räumlichkeiten bis spätestens 10:00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstag folgenden Tages reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Nächten endet die Beherbergungspflicht jedoch bereits um 18:00 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, sofern der Gast keinen späteren Ankunftszeitpunkt bekannt gibt.

7.4 Das Hotel ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag aus sachlich gerechtfertigten Gründen durch einseitige Erklärung aufzulösen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

 

8. Behinderung der Anreise

8.1 Kann der Gast am Tag der Anreise aufgrund unvorhersehbarer und außergewöhnlicher Umstände, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen (z.B. extreme Witterungsverhältnisse, Naturereignisse oder vergleichbare Fälle höherer Gewalt), nicht im Hotel erscheinen und ist dadurch eine Anreise objektiv unmöglich, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Dauer der Unmöglichkeit zu bezahlen.

8.2 Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab dem Zeitpunkt wieder auf, zu dem die Anreise objektiv möglich ist, sofern diese innerhalb von drei Tagen ab Wegfall des Hindernisses erfolgt.

 

9. Rechte des Vertragspartners

9.1 Durch den Abschluss des Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht, die gemieteten Räumlichkeiten sowie die allgemein zugänglichen Einrichtungen des jeweiligen Hotels im Rahmen des üblichen Gebrauchs zu nutzen.

9.2 Die Nutzung der Einrichtungen erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebszeiten, Sicherheitsbestimmungen sowie allfälliger Nutzungsregelungen des Hotels.

9.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die jeweils geltende Hausordnung sowie allfällige Gästerichtlinien des Hotels einzuhalten.

 

10. Pflichten des Vertragspartners

10.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, den vereinbarten Gesamtpreis für den gebuchten Aufenthalt spätestens bei Anreise vollständig zu bezahlen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Dies umfasst insbesondere sämtliche vereinbarten Übernachtungs-, Verpflegungs- und sonstigen gebuchten Leistungen. Zusätzlich während des Aufenthalts in Anspruch genommene Leistungen, insbesondere Restaurant-, Bar-, Minibar-, Wellness- oder sonstige Zusatzleistungen, werden gesondert verrechnet und sind spätestens bei Abreise zur Zahlung fällig.

Bereits geleistete Anzahlungen werden auf den Gesamtpreis angerechnet.

10.2 Das Hotel ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Werden Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel angenommen, erfolgt dies nach Möglichkeit zum jeweils geltenden Tageskurs. Sämtliche damit verbundenen Kosten, insbesondere Gebühren von Kreditkartenunternehmen oder sonstigen Zahlungsdienstleistern, trägt der Vertragspartner.

10.3 Der Vertragspartner haftet dem Hotel gegenüber für sämtliche Schäden, die durch ihn selbst, den Gast oder sonstige Personen verursacht werden, die mit seinem Wissen oder Willen Leistungen des Hotels in Anspruch nehmen.

10.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Hotel unverzüglich über auftretende Schäden oder Mängel zu informieren und alles Zumutbare zu unternehmen, um eine Schadensvergrößerung zu vermeiden.

 

11. Rechte des Hotels

11.1 Gerät der Vertragspartner mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts in Verzug oder verweigert er die Zahlung, stehen dem Hotel zur Sicherung seiner Forderungen aus dem Beherbergungsvertrag – insbesondere für Logis, Verpflegung und sonstige Leistungen – die gesetzlichen Zurückbehaltungs- und Pfandrechte gemäß §§ 970c und 1101 ABGB an den vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dies gilt auch für Forderungen aus allfälligen Schadenersatzansprüchen.

11.2 Für Leistungen, die im Zimmer oder außerhalb der üblichen Betriebs- bzw. Servicezeiten erbracht werden, kann ein angemessenes Sonderentgelt verrechnet werden. Dieses wird vorab in geeigneter Weise (z.B. Preisliste, digitale Gästeinformation) bekannt gegeben. Ein Anspruch auf die Erbringung solcher Leistungen besteht nicht. Das Hotel ist berechtigt, diese aus betrieblichen, personellen oder organisatorischen Gründen abzulehnen.

11.3 Das Hotel ist berechtigt, seine Leistungen jederzeit abzurechnen oder Zwischenabrechnungen vorzunehmen.

 

12. Pflichten des Hotels

12.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem der gebuchten Kategorie und dem Standard des jeweiligen Hotels entsprechenden Umfang zu erbringen.

12.2 Das Hotel stellt die gebuchten Räumlichkeiten für die vereinbarte Dauer zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine bestimmte Zimmernummer zugesichert wurde, besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer, sondern lediglich auf die gebuchte Zimmerkategorie.

12.3 Leistungen, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Entgelt enthalten sind, werden gesondert verrechnet. Hierzu zählen insbesondere:

  • die Nutzung spezieller Einrichtungen (z.B. Wellnessbereiche, Fitnessräume, Parkplätze oder Garagen), sofern diese nicht als inkludierte Leistungen ausgewiesen sind.
  • die Bereitstellung von Zusatz- oder Kinderbetten sowie Zusatzleistungen wie Room-Service, Minibar oder Wäscheservice.
  • die Nutzung von Seminar- oder Veranstaltungsräumlichkeiten sowie sonstige gesondert vereinbarte Leistungen.

 

13. Haftung

13.1 Das Hotel haftet als Gastwirt für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 970 ff ABGB. Die Haftung besteht nur dann, wenn die Sachen dem Hotel oder den vom Hotel befugten Personen übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hierfür bestimmten Ort gebracht worden sind.

13.2 Die Haftung für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere ist mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Höchstbetrag (derzeit ca. EUR 550,–) begrenzt, es sei denn, das Hotel hat diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen oder der Schaden wurde vom Hotel oder seinen Leuten verschuldet. Für sonstige eingebrachte Sachen ist die Haftung mit dem gesetzlich vorgesehenen Höchstbetrag begrenzt.

13.3 Das Hotel empfiehlt, Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere im Zimmersafe oder – sofern verfügbar – im Hauptsafe an der Rezeption zu hinterlegen. Eine darüberhinausgehende Haftung für im Zimmer verwahrte oder offen liegengelassene Gegenstände ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen.

13.4 Ansprüche aus der Gastwirtehaftung sind unverzüglich nach Kenntnis des Schadens gegenüber dem Hotel geltend zu machen. Die Haftung erlischt, wenn der Gast den Schaden nicht unverzüglich nach Kenntnis anzeigt (§ 970b ABGB), es sei denn, die Sachen wurden vom Hotel ausdrücklich zur Aufbewahrung übernommen.

 

14. Haftungsbeschränkungen

14.1 Haftung gegenüber Verbrauchern

Gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes haftet das Hotel für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Personenschäden sowie für Schäden an Sachen, die zur Bearbeitung übernommen wurden, oder in Fällen gesetzlich zwingender Haftung, insbesondere nach den Bestimmungen über die Gastwirtehaftung (§§ 970 ff ABGB).

14.2 Haftung gegenüber Unternehmern

Gegenüber Unternehmern wird die Haftung des Hotels für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, indirekte Schäden sowie Folgeschäden ist ausgeschlossen. Der Vertragspartner trägt die Beweislast für das Vorliegen eines über leichte Fahrlässigkeit hinausgehenden Verschuldens.

 

15, Tierhaltung

15.1 Das Mitbringen von Tieren bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels.

15.2 Das Hotel ist berechtigt, hierfür ein gesondertes Entgelt zu verlangen.

 

16. Verlängerung der Beherbergung

16.1 Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung des Aufenthalts. Wird der Wunsch nach Verlängerung rechtzeitig bekannt gegeben, kann das Hotel einer Verlängerung zustimmen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.

16.2 Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise das Hotel aufgrund unvorhersehbarer und außergewöhnlicher Umstände (z.B. extreme Witterungsverhältnisse oder vergleichbare Fälle höherer Gewalt) nicht verlassen und ist eine Abreise objektiv unmöglich, so verlängert sich der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit automatisch. Eine Reduktion des Entgelts ist nur dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen infolge dieser Umstände nicht zur Gänze nutzen kann. Das Hotel ist berechtigt, zumindest jenes Entgelt zu verlangen, das dem üblichen Preisniveau der Nebensaison entspricht.

 

17. Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung

17.1 Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, endet er mit Ablauf der vereinbarten Dauer.

17.2 Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, ist das Hotel berechtigt, das vereinbarte Entgelt zu verlangen.

Dabei wird in Abzug gebracht, was sich das Hotel infolge der Nichtinanspruchnahme erspart oder durch anderweitige Vermietung erzielt hat.

17.3 Durch den Tod eines Gastes endet der Beherbergungsvertrag mit diesem Gast.

17.4 Das Hotel ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen, insbesondere wenn der Gast:

a) Erhebliches Fehlverhalten:

die Räumlichkeiten erheblich nachteilig nutzt oder durch rücksichtsloses, anstößiges oder grob ungehöriges Verhalten anderen Gästen, Mitarbeitern oder Dritten den Aufenthalt unzumutbar macht;

b) Strafbare Handlungen:

sich gegenüber den genannten Personen oder deren Vermögen einer strafbaren Handlung schuldig macht oder eine solche glaubhaft androht;

c) Gesundheitsgefährdung oder Pflegebedarf:

an einer ansteckenden Krankheit leidet, die eine Gefährdung für Dritte darstellt, oder pflegebedürftig wird und eine sachgemäße Betreuung im Hotel nicht gewährleistet werden kann;

d) Zahlungsverzug:

fällige Rechnungen trotz Aufforderung nicht unverzüglich begleicht oder vereinbarte Anzahlungen bzw. Sicherheiten nicht fristgerecht leistet.

17.5 Wird die Vertragserfüllung durch ein Ereignis höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse, Streik, behördliche Maßnahmen) unmöglich, ist das Hotel berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist aufzulösen, sofern nicht bereits eine gesetzliche Auflösung eintritt oder das Hotel von seiner Leistungspflicht befreit ist.

 

18. Erkrankung des Gastes

18.1 Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Hotel, wird das Hotel auf Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird das Hotel auch ohne ausdrücklichen Wunsch entsprechende Maßnahmen veranlassen.

18.2 Solange der Gast nicht in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen und Angehörige nicht erreichbar sind, wird das Hotel auf Kosten des Gastes für eine notwendige medizinische Versorgung sorgen. Diese Verpflichtung endet, sobald der Gast wieder entscheidungsfähig ist oder Angehörige informiert wurden.

18.3 Das Hotel hat gegenüber dem Vertragspartner oder dem Gast oder im Todesfall gegenüber dessen Rechtsnachfolgern Anspruch auf Ersatz insbesondere folgender Kosten:

a) ärztliche Behandlungskosten, Krankentransporte, Medikamente und Heilbehelfe;

b) notwendige Raumdesinfektion;

c) Ersatz oder Reinigung beschädigter oder verunreinigter Wäsche, Bettwaren und Einrichtungsgegenstände;

d) Wiederherstellung von Räumen und Einrichtungen, soweit diese im Zusammenhang mit Erkrankung oder Todesfall beeinträchtigt wurden;

e) Zimmerentgelt für die Dauer der Nutzung sowie für allfällige Zeiten der Unbenutzbarkeit (z.B. aufgrund notwendiger Desinfektion);

f) sonstige dem Hotel entstandene Schäden.

 

19. Gutscheine

19.1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Erwerb und die Einlösung von Gutscheinen, die über den Gutscheinshop oder direkt beim Hotel erworben werden.

19.2 Vertragsabschluss

Der Vertrag über den Erwerb eines Gutscheins kommt durch die Bestellung des Vertragspartners und die Annahme durch das Hotel zustande. Das Hotel ist berechtigt, den Vertragsabschluss vom vollständigen Zahlungseingang abhängig zu machen. Erst nach vollständiger Bezahlung besteht ein Anspruch auf Ausstellung und Übermittlung des Gutscheins.

19.3 Gutscheintypen

Das Hotel bietet Wertgutscheine sowie Gutscheine für bestimmte Leistungen oder Arrangements an. Gutscheine für bestimmte Leistungen oder Arrangements stellen lediglich eine Leistungsempfehlung dar und werden wertmäßig verrechnet. Es besteht kein Anspruch auf die Erbringung einer bestimmten Leistung, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

19.4 Einlösung

Gutscheine können ausschließlich für Leistungen des Hotels eingelöst werden. Eine Barablöse von Gutscheinen ist ausgeschlossen. Eine Teileinlösung von Wertgutscheinen ist möglich. Ein allfälliges Restguthaben verbleibt auf dem Gutschein. Für die Einlösung von Gutscheinen gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beherbergungsleistungen des Hotels.

19.5 Gültigkeit

Gutscheine sind, sofern nicht ausdrücklich eine kürzere Gültigkeitsdauer vereinbart wurde, 30 Jahre gültig. Wird im Einzelfall eine kürzere Gültigkeitsdauer angegeben (z. B. bei Aktionsgutscheinen), gilt diese vorrangig.

19.6 Widerrufsrecht

Ist der Vertragspartner Konsument im Sinne des KSchG, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die näheren Bestimmungen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Vertragspartner im Zuge des Bestellvorgangs zur Verfügung gestellt wird.

19.7 Verlust und Missbrauch

Gutscheine sind wie Bargeld zu behandeln. Bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauch übernimmt das Hotel keine Haftung. Eine Sperre oder Neuausstellung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.

 

20. Datenschutz

Es gilt die gesonderte Datenschutzerklärung des Hotels.

 

21. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Recht

21.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem das jeweilige Hotel gelegen ist.

21.2 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts (insbesondere IPRG und Rom-I-Verordnung) sowie des UN-Kaufrechts.

21.3 Gerichtsstand für Unternehmer

Gegenüber Vertragspartnern, die Unternehmer im Sinne des UGB sind, wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Wrann Hotels GmbH vereinbart. Das Hotel ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche nach eigener Wahl auch bei dem für den Sitz des Vertragspartners zuständigen Gericht geltend zu machen.

21.4 Gerichtsstand für Verbraucher

Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstände. Klagen gegen Verbraucher können nur an deren Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthaltsort oder Beschäftigungsort eingebracht werden.

 

22. Schlussbestimmungen

22.1 Verjährung

Gegenüber Vertragspartnern, die Unternehmer sind, beträgt die Verjährungsfrist für sämtliche Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag ein Jahr ab dem gesetzlich vorgesehenen Beginn der Frist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsbestimmungen.

22.2 Aufrechnung

Das Hotel ist berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Vertragspartners aufzurechnen. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern seine Gegenforderung gerichtlich festgestellt, vom Hotel anerkannt oder das Hotel zahlungsunfähig ist.

22.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt jene rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

WRANN HOTELS GmbH

Europaplatz 6
9220 Velden am Wörthersee

Tel.: +43 (0)4274/2141